Das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist gestartet. Ab 1.01.2018 können Nachrichten rechtwirksam zugestellt werden. Damit stellt sich auch die Frage, wie beA Nachrichten rechtssicher aufbewahrt werden können. Alle Fragen zur beA Archivierung werden auf der neuen Website www.bea-archiv.de beantwortet.